Harmonisierung Zahlungsverkehr - LKS
QR-Rechnung & Harmonisierung Zahlungsverkehr
Der Schweizer Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht und digitalisiert. Damit wird die Grundlage für digitale Abläufe im Zahlungsverkehr geschaffen.
Die Prozesse werden noch weiter vereinfacht. Diese Änderungen betreffen in erster Linie Unternehmen, welche ihre Zahlungen mit einer Zahlungssoftware tätigen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen:
- Die Harmonisierung des Schweizer Überweisungsverfahren auf ISO-20022-Standard wurde erfolgreich eingeführt.
- Die Einführung der QR Rechnung wurde per 30. Juni 2020 eingeführt. In einer Parallelphase sind die roten und orangen Einzahlungsscheine noch bis am 30. September 2022 gültig.
Die wichtigsten Punkte zur QR Rechnung
- QR Rechnungen können analog und digital bezahlt werden.
- Geringerer Erfassungsaufwand, weil der QR-Code alle zahlungsrelevanten Informationen beinhaltet.
- QR-Rechnungen können via Software oder online generiert, ausgedruckt und versendet werden.
- Die QR-Rechnung mit QR-IBAN ersetzt bei der Rechnungsstellung das ESR-Verfahren mit den orangen Einzahlungsscheinen. Die QR-IBAN sorgt dafür, dass bei der Zahlungserfassung zwingend eine QR-Referenz erforderlich ist.
Erklärfilm zur QR-Rechnung (Deutsch)
Was ist bei der Umstellung auf die QR-Rechnung zu beachten?
Als Rechnungsempfänger
- Unser E-Banking und die Mobile Banking App können seit dem 30. Juni 2020 mit der QR-Rechnung umgehen.
- Kontaktieren Sie Ihren Softwarelieferanten für die Umstellung der Kreditorenbuchhaltung und der Zahlungssoftware.
- Überprüfen Sie die Kreditorenstammdaten und ergänzen Sie allenfalls die QR-IBAN.
- Prüfen Sie Lesegeräte und Scanningplattformen um sicherzustellen, dass Hard- und Software die QR-Codes lesen und verarbeiten können.
- Sie können das Payeye von Crealogix als Kunde der Leihkasse Stammheim AG zu einem Vorzugspreis von CHF 218.- anstatt CHF 245.- im Crealogix-Shop beziehen. Das Lesegerät ist für QR-Rechnungen und Einzahlungsscheine geeignet und unterstützt bei der Erfassung optimal.
Als Rechnungssteller
- Instruieren Sie Ihre Kunden, denen Sie QR-Rechnungen stellen werden, ebenfalls frühzeitig Kontakt mit Ihrem Softwarepartner aufzunehmen.
- Um QR-Rechnungen zu erstellen, benötigen Sie eine QR-IBAN sowie die Banken QR-IID. Diese QR-IBAN und QR-IID können wir Ihnen seit dem 1. Juli 2020 mitteilen, damit Sie Ihre Umstellung für die Rechnungsgenerierung frühzeitig beginnen können. Ab Einführungsdatum (30. Juni 2020) dürfen Sie QR-Rechnungen verschicken. Für die Umstellung des ES/ESR-Verfahrens auf die QR-Rechnung haben Sie genügend Zeit. Die Übergangsphase wird voraussichtlich rund zwei Jahre dauern. Ein definitives Enddatum für die roten und orangen Einzahlungsscheine wurde noch nicht festgelegt.
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